Ihre Rechtsvertretung in Graz

Wir sind ein Team spezialisierter Rechtsanwälte, die sich fachlich optimal ergänzen, um sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen persönliche und individuelle Beratung in allen wesentlichen juristischen Bereichen anbieten zu können.

Persönliche Beratung

Persönliche Integrität und unternehmerisches Denken sind Grundlagen für eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren Mandanten. Besonderen Wert legen wir auf persönliche Beratung durch die Partner unserer Kanzlei, um kreative und maßge­schneiderte Lösungen anbieten zu können.

Optimale Lösungsmöglichkeiten

Die Zufriedenheit unserer Mandanten hat dabei für uns höchsten Stellenwert. Wir arbeiten präzise und gründlich, engagiert und effizient. Mit viel Einfühlungsvermögen, gegenseitigem Vertrauen und dem entsprechenden "know how" gilt es, die individuell unter den gegebenen Umständen beste Lösungsmöglichkeit zu finden.

Strasser Huber

Rechtsanwälte in Graz

MMag. Klaus Strasser

Mag. Claudia Huber

Team

Unterstützung bei der Konfliktvermeidung und bei der Anspruchsdruchsetzung

Die Erfahrung zeigt, dass es für die Betroffenen meist am besten ist, wenn sie sich bereits im Vorfeld eines Konflikts entsprechend über die rechtliche Situation informieren lassen, um lang­wierige und kostenintensive Auseinandersetzungen möglicht zu vermeiden.

Wir bieten Ihnen gerne die Möglichkeit, mit uns Ihr Problem oder Vorhaben ausführlich zu besprechen. Selbstverständlich können Sie sich auf unsere Ver­schwiegenheit von der ersten Minute an verlassen. Sollte für Sie eine außergerichtliche Lösung eines Konflikts möglich und von Vorteil sein, versuchen wir, eine einvernehmliche Bereinigung zu erwirken. Lässt sich der Gang zu Gericht aber nicht abwenden, gehen wir diesen Weg mit Zielstrebigkeit, Engagement und Sachverstand mit Ihnen gemeinsam.

Laufende Information über jeden Verfahrensschritt und Kostentransparenz

Die Erfahrung zeigt, dass es für die Betroffenen meist am besten ist, wenn sie sich bereits im Vorfeld eines Konflikts entsprechend über die rechtliche Situation informieren lassen, um lang­wierige und kostenintensive Auseinandersetzungen möglicht zu vermeiden.

Wir bieten Ihnen gerne die Möglichkeit, mit uns Ihr Problem oder Vorhaben ausführlich zu besprechen. Selbstverständlich können Sie sich auf unsere Ver­schwiegenheit von der ersten Minute an verlassen. Sollte für Sie eine außergerichtliche Lösung eines Konflikts möglich und von Vorteil sein, versuchen wir, eine einvernehmliche Bereinigung zu erwirken. Lässt sich der Gang zu Gericht aber nicht abwenden, gehen wir diesen Weg mit Zielstrebigkeit, Engagement und Sachverstand mit Ihnen gemeinsam.

Honorar

Österreichische Gerichte sind zuständig für Schadenersatzklagen aus Urheberrechtsverletzungen auf Webseiten deutscher Unternehmen, die in Österreich abrufbar sind

In einem Fall einer österreichischen Fotografin, die ein deutsches Unternehmen aufgrund einer Urheberrechtsverletzung auf dessen Internetseite wegen Schadenersatz in Anspruch nahm, entschied der Europäische Gerichtshof, dass eine Zuständigkeit des österreichischen Gerichts für die Klage gegeben ist.

Was sind die Vorraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung

Die einvernehmliche Scheidung gemäß § 55a Ehegesetz bietet eine zügige und im Vergleich zu den anderen Scheidungsvarianten in der Praxis meist nervenschonende Möglichkeit zur Auflösung der Ehe. Was die Verfahrens- und Vertretungskosten betrifft ist sie im Normalfall auch um einiges günstiger als ihre Alternativen. Das Gesetz knüpft jedoch gewisse Vorraussetzungen an die Zulässigkeit einer einvernehmlichen Scheidung.

Wissenswertes